Motorflug (LAPL/PPL(A)
Wir bilden nach den europäischen FCL Richtlinien zum PPL(A) oder LAPL(A) aus. Die Schulung findet mit unserem Motorsegler (HK36 Super Dimona) zur Klassenberechtigung TMG (Touring Motor Glider = Reisemotorsegler) und unserem Motorflugzeug Robin DR400 zur Klassenberechtigung SEP (Single Engine Piston = einmotorige Kolbenmotor-getriebene Flugzeuge) statt. Das ist der umgangssprachlich bezeichnete „Motorflugschein“. Die Anfangsschulung auf dem vereinseigenen TMG hat den Vorteil, dass dadurch ein günstiger Einstieg in den motorgetriebenen Flug angeboten werden kann. Die Schulung erfolgt am sehr gut erreichbaren Flugplatz Augsburg.
Auch nach der Ausbildung garantiert der Verein dir preiswerte Flugstundenpreise dadurch, dass jeder im Verein seinen Arbeitsbeitrag leistet. Die notwendigen Überprüfungsflüge alle 2 Jahrewerden vereinsintern durchgeführt, -also kein lästiges Chartern von Flugzeugen mit vorherigen Einweisungsflügen notwendig.
Der LAPL(A) ist eine rein europäische Lizenz und erfordert lediglich 30h Ausbildung, während der PPL(A) 45h Ausbildungszeit einfordert – wir beraten Dich gerne zur richtigen Lizenz.
Voraussetzungen:
Es gibt einige gesetzliche grundlegende Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn:
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 17 Jahre (mit Einverständniserklärung der Eltern), Scheinerwerb mit 18 Jahren
- Körperliche Tauglichkeit, festgestellt durch einen medizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) – Tauglichkeitszeugnis Klasse 2.
- Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (= gleicher Kurs wie für den Führerschein, kann z.B. bei den Johannitern oder Maltesern für ca. 30 € absolviert werden). Es genügt aber auch eine Kopie der Fahrerlaubnis, da hier bereits dieser Kurs absolviert worden ist
- Auszug aus dem Verkehrsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
- Außerdem ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein notwendig
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung erfolgt durch unsere erfahrenen, vereinseigenen Fluglehrer, die z.T. auch im gewerblichen Luftverkehr fliegen. Die Fluglehrer selbst müssen im Verein nicht bezahlt werden, sondern üben ihre Lehrtätigkeit ehrenamtlich aus und erheben lediglich eine Fahrtkostenpauschale.
Nach einer Vertraut-Machung mit den Flughafengegebenheiten und -einrichtungen, erfolgt die Einweisung in das Schulflugzeug. Bei einem ersten längeren Flug lernt man- neben der Steuerung des Luftfahrzeugs- auch die Gegend von oben kennen. Anschließend werden Platzrunden geflogen, bis die schwierigsten Phasen eines Fluges, nämlich Start und Landung, sicher beherrscht werden.
Weitere Schritte der praktischen Ausbildung – neben der sicheren Beherrschung des Luftfahrzeugs – sind:
- Sprechfunk mit den Kontrollstellen (Tower) auf Deutsch oder Englisch
- Instrumentenbedienung und Funknavigation
- Notverfahren
- Alleinflugreife
- Navigationsaufgaben und Anflüge anderer Flugplätze in der Region
- Alleinflüge mit Flugauftrag des Fluglehrers
- Für den Scheinerwerb sind mindestens 45 Flugstunden erforderlich, davon mindestens 15 Stunden im Alleinflug. Abgeschlossen wird die praktische Ausbildung mit einem 1 ½ – stündigen Prüfungsflug unter Aufsicht eines Prüfers des Luftamtes Südbayern. Vor der praktischen Prüfung muss jedoch zuerst die theoretische Prüfung zusammen mit der Prüfung für das Flugfunkzeugnis abgelegt werden.
- SPL / LAPL/PPL(A) Weiterbildung zum UL
- Voraussetzungen sind ein Segelflugschein (SPL) mit Motorsegler (TMG) oder Vorbesitz LAPL (A) oder PPL (A), um die vereinfachte Bedingungen für den Erwerb der Ultraleichtlizenz zu nutzen.
- Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. Wir rechnen aber inklusive der Auffrischungsschulung mit ca. 3h Flugzeit sowie mind. 3 Alleinflügen.
- Flugstunden auf dem Ultraleicht zählen für die Verlängerungsvoraussetzungen PPL (A, LAPL (A) und TMG in beiden Lizenzen.
- Theorie – Einweisung in den Fächern Technik, Verhalten in besonderen Fällen sowie Pyrotechnik
- Abnahme der praktischen Prüfung durch unsere Ausbildungsleiter
- Sprechfunkausbildung BZF I / II
- Theorie mit Grundlagentheorie Luftrecht und Flugfunkverfahren
- Praxis in kleinen Gruppen mit Übungen zu An- und Abflügen an kontrollierten Flugplätzen, Notverfahren
- Der Unterricht findet meist online im Winter nach dem regulären Theorieunterricht statt und beinhaltet die Lehrgangsunterlagen
- Für die Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache ist zusätzlich noch eine Sprachprüfung notwendig, die nicht Bestandteil des BZF-Lehrgangs ist, diese bieten wir auf Level 4 ebenfalls an.
- Theorieunterricht SPL/LAPL/PPL(A)
In den Wintermonaten findet in einer vom Luftamt Südbayern genehmigten Ausbildungsgemeinschaft mit anderen Vereinen aus der Region, die Theorieausbildung in Augsburg statt. Der Theorieunterricht umfasst 60 Stunden Unterricht jeweils am Wochenende, dabei werden zur Vorbereitung der Theorieprüfung folgende Fächer unterrichtet:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Technik
- Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- ICAO Language Proficiency Level 4
- Jeder, der in englischer Sprache mit seinem BZF I oder AZF funken möchte, muss den Nachweis der Language Proficiency in Englisch vorweisen können
- Die Dauer der gesamten ICAO Sprachprüfung beträgt ca. 45 Minuten
- Ablauf der Prüfung
- Teil 1 – Hörverständnis: Überprüfung der Kommunikationsfähigkeit und des Antwortverhaltens auf 18 eingespielte Fragen bzw. Situationen.
- Teil 2 – Interaktives Interview: 15-minütiges, freies Gespräch mit dem Language Proficiency Examiner
Gültigkeit des Level 4 🡪 4 Jahre
- Nachtflugausbildung PPL(A)
- Theorie zu Luftrecht, Luftverkehrsvorschriften, Flugplan Funknavigation Technik, Instrumentenkunde
- Praxis mit mind. 5 Flugstunden bei Nacht, davon min. 3 Std. mit einem Lehrberechtigten und Überlandflug sowie 5 Alleinstarts- und Landungen